Kein Unterricht wegen COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2)

 

Der Prozess um die Ausbreitung des Coronavirus entwickelt sich bedauerlicherweise sehr dynamisch. Wie Sie wissen, hat sich die Zahl der vom Robert-Koch-Institut zum Risikogebiet erklärten Regionen vergrößert. Die Maßnahmen in den umliegenden Ländern wurden verschärft. Aufgrund dieser Entwick-lungen hat das Kabinett heute beschlossen, den regulären Schulbetrieb bis zu den Osterferien ruhen zu lassen. ( https://kultusministerium.hessen.de/foerderangebote/schule-gesundheit/schreiben-die-schulleitungen-aussetzung-des-regulaeren-schulbetriebs)

Ab Montag, dem 16.03.2020, bis voraussichtlich zum Ende der Osterferien wird deshalb kein Unterricht an hessischen Schulen und damit auch an der Grundschule Michelbach stattfinden können. Auch unser Außengelände (Schulhof, Fußballplatz, Schulgarten) darf nur von Befugten betreten werden, was auch für nachmittags gilt.

Am Montag (16.03.2020) haben wir im Kollegium eine Notfallkonferenz abgehalten, um die Situation und das weitere Vorgehen zu besprechen. Dabei wurde festgelegt, dass neben zu erledigenden Aufgaben in der Schule wie der Aufsicht der Notbetreuung Arbeitspläne für die Klassen primär im "Homeoffice" erstellt und an die Eltern gemailt werden.

Das gesamte Kollegium und das Schulleitungsteam ist für Rückfragen und andere Anliegen jederzeit via Mail erreichbar und die angeschriebene Lehrperson wird sich zeitnah bei Ihnen zurückmelden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Kontaktaufnahme zum Schulleitungsteam bzw. zu unserer Sekretärin Frau Aab über einen Anruf in der Schule.

Ab Dienstag (17.03.2020) ist die Schule bis voraussichtlich zum Ende der Osterferien für die meisten Kinder geschlossen, um Sozialkontakte und damit die Gefahr von Neuinfektionen zu minimieren. Bezüglich einer Notbetreuung, die während der gewohnten Schul- und Betreuungszeiten vom Schul- bzw. Betreuungsteam angeboten wird, folgt nun ein weiterer Auszug aus der am Abend des 13.03.2020 vom Kultusministerium Hessen an die Schulleitungen gesendeten Informations-Email, deren gesamter Inhalt auch online unter dem oben angeführten Link einsehbar ist:

Für Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 bis einschließlich 6 ist eine Notbetreuung in kleinen Gruppen während der regulären Unterrichtszeit sowie im Rahmen der bereits in der Schule bestehenden Betreuungszeiten zu gewährleisten. Die Notbetreuung dient ausschließlich dazu, Kinder aufzunehmen, bei denen mindestens ein Elternteil in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind. Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:

Wichtig: Es reicht nach den neuen Bestimmungen, wenn EIN Elternteil ein solcher Funktionsträger ist oder Sie als Alleinerziehende oder Alleinerziehender Funktionsträger sind, damit Ihr Kind an der Notbetreuung teilnehmen darf!

Die für Mittwoch (18.03.2020) terminierte Schulanmeldung der Einschulungskinder 2021 findet nicht vor Ort statt. Die betroffenen Eltern erhalten die notwendigen Unterlagen auf dem Postwege oder per Email. Bitte schicken Sie diese in ausgefüllter Form an die Schule (Birkenstraße 10, 35041 Marburg) oder werfen Sie die Formulare in unseren Briefkasten.

Bezüglich des Mittagessens der Notbetreuungskinder ist folgende Regelung aus wirtschaftlichen Aspekten sowie mit dem Hintergrund der Infektionsgefahr festgelegt worden: Kinder, die unsere Notbetreuung besuchen, müssen für sich von zuhause selbst ausreichend Speisen mitbringen. Die sonst zuständige Marburger Firma Eßtragon liefert bis auf Weiteres kein Essen!

Bitte informieren Sie uns im Falle der Nutzung der Notfallbetreuung, um wie viel Uhr Sie das Kind/die Kinder abholen werden. Eine schriftliche Mitteilung, die wir ggf. an die Betreuung weitergeben könnten, wäre sehr hilfreich. Vielen Dank für Ihre Mithilfe! Falls Sie eine Notbetreuung in Anspruch nehmen möchten, melden Sie sich bitte in der Schule.

Bitte passen Sie alle gut auf sich, Ihre Kinder und andere Verwandte auf und bleiben Sie gesund!

Ihr Schulleitungsteam

Gwen Dunker & Sascha Zeese