Maskenpflicht im Unterricht

Mit Beginn des Wechselmodells am 22. Februar 2021 gilt in allen Grundschulen eine Maskenpflicht für Kinder ab 6 Jahren auch während des Unterrichts. Das dient vor allem dem Schutz der Mädchen und Jungen und minimiert eine Ansteckungsgefahr, besonders bei den mutierten Corona-Virusvarianten. Natürlich wirft solch eine Neuerung immer einige Fragen auf. Auch für uns sind ein durchgängiges Tragen und die dementsprechend dazugehörigen Regeln Neuland.

Wir versuchen das Thema „Maskentragen“ möglichst kindgerecht im Unterricht zu behandeln und den richtigen Umgang mit diesen zu vermitteln. Dazu gehören aus unserer Sicht vor allem die Maskenpausen. Das Wohlergehen unserer Schülerinnen und Schüler steht für uns an erster Stelle. Deswegen versuchen wir die sogenannten Maskenpausen vielfältig in den Schulalltag zu integrieren. Angedacht sind Maskenpausen während des Lüftens an offenen Fenstern, wobei die Länge der Pause je nach Witterung länger oder kürzer ausfallen wird, natürlich während der Essenszeiten oder beim Trinken und während der Pausenhofzeiten. Eine Pause ohne Maske an der frischen Luft ist aus unserer Sicht gut möglich, denn die Kinder verbringen ihre Pausen weiterhin im Klassenverbund, der nun ja sogar geteilt ist. Zudem sind die Aufsichtspersonen dazu angehalten, darauf zu achten und die Kinder daran zu erinnern, dass alle die Abstandsregeln so gut wie möglich einhalten.
Wir wollen alle Eltern noch einmal darauf hinweisen, dass das Tragen von Masken nur dann einen effektiven Schutz bietet, wenn diese regelmäßig gewechselt werden (mindestens einmal täglich). Geben Sie bitte dementsprechend ausreichend Masken zum Wechseln mit, wobei medizinische Mund-Nasen-Bedeckungen („OP-Masken“) einen größeren Schutz als Stoffmasken bieten und vom Kultusministerium
empfohlen werden.